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Cyber Resilience Act und Software-Lieferketten: Unterschätzte Risiken für Defence-Unternehmen

Jaber Kakar, Bereichsleiter Informationssicherheit

7. Juli 2026

Viele Unternehmen der Defence-Industrie sind überzeugt: Der Cyber Resilience Act betrifft uns nur eingeschränkt. Schließlich enthält die EU-Verordnung eine Ausnahme für bestimmte Verteidigungsgüter. Doch genau dieses Missverständnis birgt erhebliche Risiken. Denn die Ausnahme greift deutlich seltener, als viele vermuten.

Doch genau diese Annahme kann zum Risiko werden. Denn die Ausnahme gilt nicht pauschal für Unternehmen, ganze Produktportfolios oder komplexe Software-Lieferketten. Entscheidend ist immer die konkrete Bewertung einzelner Produkte, Komponenten und Einsatzszenarien.

Was das in der Praxis bedeutet, welche regulatorischen, organisatorischen und operativen Risiken daraus entstehen und worauf Defence-Unternehmen jetzt achten sollten, erklären wir in diesem Beitrag.

In diesem Beitrag: 

Was die Ausnahme für Verteidigungsprodukte im CRA tatsächlich bedeutet

Der Cyber Resilience Act (EU 2024/2847) enthält eine Ausnahme für Produkte mit digitalen Elementen, die ausschließlich für Verteidigungs- oder nationale Sicherheitszwecke entwickelt wurden. Der Grund: Diese unterliegen bereits speziellen sicherheits- und verteidigungsrechtlichen Regelungen.

„Ausschließlich“ ist die entscheidende Formulierung. Und sie ist eng gemeint.

Denn die CRA-Ausnahme gilt nicht pauschal für ganze Unternehmen oder komplette Produktportfolios. Sie bezieht sich einzig und allein auf bestimmte Produkte und Anwendungsfälle.

Sobald ein Produkt auch zivile Einsatzbereiche hat, greift die Ausnahme in der Regel nicht mehr.

In der Praxis entstehen dadurch einige Grauzonen. Viele Defence-Unternehmen entwickeln heute Produkte, die sich nicht eindeutig einer einzigen Nutzungsart zuordnen lassen:

  • Dual-Use-Produkte, die sowohl zivil als auch militärisch eingesetzt werden
  • zivile Varianten militärischer Systeme
  • Software-Plattformen mit mehreren Anwendungsbereichen
  • Kommerzielle IT-Komponenten, die auch an militärische Kunden geliefert werden
  • Produkte mit Open-Source- oder Drittanbieter-Software

Für diese Bereiche kann der CRA vollständig relevant werden.

Für viele Unternehmen beginnt genau hier die eigentliche Herausforderung.

Die Grafik zeigt die Dual-Use-Grauzonen in Bezug auf den Cyber Resilience Act

Die eigentliche Herausforderung liegt in der Produktklassifikation

Für viele Unternehmen beginnt die CRA-Herausforderung bereits bei einer grundlegenden Frage: Welche unserer Produkte fallen überhaupt unter den Cyber Resilience Act – und welche nicht?

Gerade im Defence-Umfeld ist diese Bewertung häufig komplex. Systeme werden weiterentwickelt, erhalten neue Funktionen oder finden später zusätzliche Einsatzmöglichkeiten außerhalb ihres ursprünglichen Verwendungszwecks. Was heute ausschließlich für militärische Zwecke entwickelt wird, kann durch neue Funktionen, zusätzliche Kundengruppen oder erweiterte Einsatzszenarien später Merkmale eines Dual-Use-Produkts aufweisen.

Deshalb ist die Produktklassifikation keine rein technische oder juristische Aufgabe. Sie muss auch künftige Änderungen von Funktionen, Einsatzszenarien und Nutzungszwecken berücksichtigen.

Dazu ist es erforderlich, wirklich alle denkbaren Perspektiven zusammenzuführen: Entwicklung, Produktmanagement, Compliance, Informationssicherheit und Rechtsabteilung. Erst in der Zusammenschau lässt sich belastbar bewerten, welche Anforderungen gelten und welche Nachweise künftig erforderlich sind.

Die Frage ist nicht nur, wofür ein Produkt heute entwickelt wurde – sondern wofür es morgen eingesetzt werden könnte.

Doch auch wenn die Produktklassifikation geklärt ist, sind noch nicht alle Fragen beantwortet. Denn die Produktklassifikation ist nur der erste Schritt. Im nächsten Schritt rückt die Frage in den Mittelpunkt, aus welchen digitalen Komponenten ein System tatsächlich besteht.

Warum gerade Software-Lieferketten für Defence-Unternehmen besonders relevant sind

Früher wurden Verteidigungssysteme weitgehend als geschlossene Eigenentwicklungen mit selbst kontrollierten Komponenten entwickelt. Moderne Defence-Lösungen bestehen dagegen aus einer Vielzahl digitaler Komponenten, die häufig aus komplexen Lieferketten und unterschiedlichen Quellen stammen. Unternehmen müssen künftig auch die Sicherheitsfähigkeit ihrer Zulieferer stärker bewerten und dokumentieren. Und genau hier liegt ein Kernproblem.

Konkret betrifft das:

  • Embedded-Software und Firmware in Systemen
  • Open-Source-Komponenten und Drittanbieter-Bibliotheken
  • Cloud-Dienste, die in Produkte integriert sind
  • Externe Entwicklungsdienstleister und deren Code-Beiträge
  • Software-Plattformen mit mehreren Einsatzbereichen

Für viele Defence-Unternehmen bedeutet das: Die CRA-Relevanz entsteht nicht nur durch das Endprodukt, sondern durch die Summe aller digitalen Komponenten. Ein System kann als Ganzes militärisch klassifiziert sein – und trotzdem zivile Software-Bestandteile enthalten, die den CRA auslösen.

Dadurch verschiebt sich der Fokus der Regulierung: Es geht nicht nur um das fertige Endprodukt, sondern um sämtliche digitale Komponenten über den gesamten Lebenszyklus hinweg.

Die Verantwortung für Cybersicherheit endet nicht an der Unternehmensgrenze.

Eine Frau vor einem Rechner hebt erschorcken die Hände von der Tastatur.

CRA-Compliance beginnt bei den Angestellten

Eine Frau vor einem Rechner hebt erschorcken die Hände von der Tastatur.

Fällt ein Produkt oder Service unter den Cyber Resilience Act? Gute Mitarbeitende können den CRA von vornherein einplanen. Die Fähigkeiten vermitteln wir Ihrem Team gerne.

Was Defence-Unternehmen jetzt wissen und tun sollten

Mit dem 11. September 2026 wird der Cyber Resilience Act erstmals praktisch spürbar. Ab diesem Zeitpunkt gelten die Meldepflichten für aktiv ausgenutzte Schwachstellen und schwerwiegende Sicherheitsvorfälle. Verstöße können mit Bußgeldern von bis zu 15 Millionen Euro oder 2,5 Prozent des weltweiten Jahresumsatzes geahndet werden – je nachdem, welcher Betrag höher ist.

Die bisher betrachteten Fragen zu Produktklassifikation, Dual Use und Software-Komponenten bilden dabei lediglich die Grundlage.

Der CRA verlangt darüber hinaus, dass Unternehmen diese Erkenntnisse in belastbare Prozesse und Verantwortlichkeiten übersetzen.

Und damit beginnt die eigentliche Herausforderung. Denn aus der Bewertung von Produkten und Komponenten müssen konkrete Prozesse entstehen. Im Mittelpunkt stehen dabei vier Fragen:

  • Nachweisfähigkeit: Welche Dokumentationen, Risikoanalysen und Nachweise müssen gegenüber Kunden, Auditoren und Behörden erbracht werden?
  • Verantwortlichkeiten: Wer trifft Entscheidungen und wer übernimmt Verantwortung in Entwicklung, Einkauf, Compliance, Informationssicherheit und Management?
  • Schwachstellenmanagement: Wie werden Sicherheitslücken über den gesamten Produktlebenszyklus hinweg identifiziert, bewertet, dokumentiert und behoben?
  • Meldeprozesse: Wie werden Vorfälle erkannt, bewertet und innerhalb der vorgegebenen Fristen gemeldet?

Gerade diese organisatorischen und prozessualen Anforderungen werden in vielen Unternehmen unterschätzt. Dabei entscheidet sich hier, ob CRA-Compliance im Alltag funktioniert oder nur auf dem Papier existiert.

Schulungen und praxisnahe Übungen können dabei helfen, diese Anforderungen frühzeitig in den betroffenen Fachbereichen zu verankern.

CRA-Compliance ist eine Organisationsaufgabe

Der CRA fordert nicht nur sichere Produkte. Er fordert auch die Fähigkeit, auf Sicherheitsvorfälle schnell, nachvollziehbar und dokumentiert zu reagieren.

Konkret werden Unternehmen verpflichtet,

  • innerhalb von 24 Stunden eine Erstmeldung zu übermitteln,
  • innerhalb von 72 Stunden eine Folgemeldung mit weiteren technischen Informationen einzureichen,
  • nach Abschluss der Analyse einen Abschlussbericht vorzulegen,
  • dokumentierte Entscheidungs- und Meldeprozesse nachweisen zu können,
  • und klare Verantwortlichkeiten festzulegen.

Dafür müssen Entwicklung, Einkauf, Compliance, Informationssicherheit und Management deutlich enger zusammenarbeiten als bisher. In der Praxis scheitern Organisationen dabei selten an fehlender Technologie, sondern deutlich häufiger an unklaren Prozessen, fehlenden Zuständigkeiten und mangelnder Abstimmung zwischen den beteiligten Bereichen.

Praxisnahe Übungen zu Incident Response, Meldeketten und Rollenverantwortlichkeiten helfen dabei, diese Lücken frühzeitig zu erkennen und zu schließen, bevor ein echter Sicherheitsvorfall eintritt.

24 Stunden Meldefrist lassen keinen Raum für ungeklärte Verantwortlichkeiten.

Fazit: Die CRA-Ausnahme ist enger als viele vermuten

Die Verteidigungsausnahme des Cyber Resilience Act ist real – aber sie ist deutlich enger, als viele Unternehmen vermuten. Für die meisten Defence-OEMs und ihre Zulieferer werden insbesondere Software-Lieferketten, Entwicklungsprozesse und organisatorische Verantwortlichkeiten relevant.

Die größte Gefahr besteht nicht darin, dass Unternehmen die Anforderungen des Cyber Resilience Act nicht erfüllen können. Die größte Gefahr besteht darin, dass sie ihre eigene Betroffenheit falsch einschätzen – und deshalb erst handeln, wenn die Zeit bereits gegen sie arbeitet.“ – ML Gruppe

Entscheidend wird sein, dass die beteiligten Fachbereiche die Anforderungen des CRA verstehen und sicher anwenden können.

Der 11. September 2026 ist keine abstrakte Deadline – er ist ein Praxistest.

Unternehmen, die ihre Teams heute schulen, werden ihn bestehen.

Unternehmen, die warten, werden feststellen, dass 24 Stunden sehr kurz sind.

Deshalb sollten Unternehmen die verbleibende Zeit bis zur praktischen Umsetzung nutzen, um Produktklassifikationen zu überprüfen, Verantwortlichkeiten festzulegen und die beteiligten Teams auf ihre Aufgaben vorzubereiten.

Verordnung (EU) 2024/2847 des Europäischen Parlaments und des Rates über horizontale Cybersicherheitsanforderungen für Produkte mit digitalen Elementen (Cyber Resilience Act). Amtsblatt der Europäischen Union, 23. Oktober 2024. https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/?uri=CELEX%3A32024R2847 Europäische Kommission: Cyber Resilience Act – Questions & Answers Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI): Informationen zum Cyber Resilience Act ENISA – European Union Agency for Cybersecurity: Cybersecurity Supply Chain Guidance LUTZ | ABEL Rechtsanwaltsgesellschaft mbH: Cyber Resilience Act – Einschätzung zur Dual-Use-Problematik und Verteidigungsausnahme (Art. 2 Abs. 7 CRA), März 2026. Bitkom e.V.: Leitfaden zum Cyber Resilience Act für Hersteller und Händler, Berlin, 2025. https://www.bitkom.org

CRA-Compliance sicherstellen

Die ML Gruppe unterstützt Unternehmen der Defence-Industrie mit praxisorientierten Schulungsprogrammen zu CRA-Compliance, Incident Response und Security by Design – zugeschnitten auf die spezifischen Anforderungen der Branche.

FAQs zur Entgelttransparenzrichtlinie

Was ist der Cyber Resilience Act?2026-06-24T15:59:46+02:00

Der Cyber Resilience Act (CRA) ist eine EU-Verordnung, die verbindliche Cybersicherheitsanforderungen für Produkte mit digitalen Elementen festlegt. Ziel ist es, Sicherheitsrisiken über den gesamten Produktlebenszyklus hinweg zu reduzieren. Hersteller müssen unter anderem Schwachstellenmanagement, Security-by-Design, Sicherheitsupdates sowie Meldepflichten für aktiv ausgenutzte Schwachstellen und schwerwiegende Sicherheitsvorfälle umsetzen.

Der Cyber Resilience Act enthält zudem eine Ausnahme für Produkte, die ausschließlich für Verteidigungs- oder nationale Sicherheitszwecke entwickelt werden.

Warum gibt es die Ausnahme im CRA für Defence-Produkte?2026-06-24T16:00:23+02:00

Die Ausnahme soll sicherstellen, dass Bereiche der nationalen Sicherheit und Verteidigung weiterhin unter den spezifischen Regelungen und Sicherheitsanforderungen der Mitgliedstaaten bleiben. Militärische Systeme unterliegen häufig besonderen Geheimhaltungs-, Zulassungs- und Sicherheitsvorschriften, die sich von den Anforderungen des CRA unterscheiden. Deshalb wollte der europäische Gesetzgeber Überschneidungen und mögliche Konflikte zwischen ziviler Cybersicherheitsregulierung und verteidigungsspezifischen Regelwerken vermeiden.

Gilt der Cyber Resilience Act für Defence-Unternehmen?2026-06-24T16:00:57+02:00

Nicht automatisch. Der CRA enthält Ausnahmen für Produkte, die ausschließlich für Verteidigungs- oder nationale Sicherheitszwecke entwickelt wurden. Viele Defence-Unternehmen entwickeln jedoch auch Dual-Use-Produkte oder nutzen kommerzielle Softwarekomponenten, die weiterhin unter den CRA fallen können.

Gilt der CRA für unser Unternehmen, wenn wir hauptsächlich für die Bundeswehr entwickeln?2026-06-24T16:01:41+02:00

Das hängt davon ab, ob Ihre Produkte ausschließlich für Verteidigungszwecke entwickelt wurden. Dual-Use-Produkte – also Systeme, die auch zivil eingesetzt werden können oder tatsächlich eingesetzt werden – fallen vollständig unter den CRA. Wenn Sie unsicher sind, ist das bereits ein Signal: Lassen Sie die Klassifikation rechtssicher prüfen

Warum ist die Produktklassifikation für Defence-Unternehmen so wichtig?2026-06-24T16:02:11+02:00

Eine fehlerhafte Klassifikation kann dazu führen, dass CRA-Anforderungen übersehen werden oder notwendige Nachweise fehlen. Deshalb sollten Entwicklung, Produktmanagement, Compliance und Rechtsabteilung diese Bewertung gemeinsam vornehmen und regelmäßig überprüfen.

Was bedeutet der Cyber Resilience Act für Software-Lieferketten?2026-06-24T16:02:46+02:00

Der CRA verpflichtet Hersteller dazu, Schwachstellen über den gesamten Produktlebenszyklus zu managen. Dazu gehören auch Risiken aus Open Source, Drittanbieter-Software und externen Zulieferern. Die Verantwortung endet nicht an der Unternehmensgrenze.

Sind Dual-Use-Produkte vom CRA ausgenommen?2026-06-24T16:03:18+02:00

In der Regel nicht. Sobald Produkte auch zivile oder kommerzielle Einsatzbereiche haben, greift die Verteidigungsausnahme häufig nicht mehr automatisch.

Welche Unternehmensbereiche sollten sich mit dem CRA befassen?2026-06-24T16:03:46+02:00

Neben IT und Informationssicherheit sind insbesondere Entwicklung, Einkauf, Lieferantenmanagement, Qualitätsmanagement, Compliance und Führungskräfte betroffen.

Warum entsteht durch den CRA Schulungsbedarf?2026-06-24T16:04:17+02:00

Die Anforderungen des CRA betreffen Prozesse, Rollen und Verantwortlichkeiten im gesamten Unternehmen. Mitarbeitende müssen verstehen, welche Anforderungen für ihre Aufgaben gelten und wie diese in der Praxis umgesetzt werden können.

Wann gelten die Meldepflichten des CRA?2026-06-24T16:04:54+02:00

Ab dem 11. September 2026. Ab diesem Datum müssen aktiv ausgenutzte Schwachstellen und schwerwiegende Sicherheitsvorfälle innerhalb von 24 Stunden (Erstmeldung) und 72 Stunden (Folgemeldung) an die zuständige Behörde – in Deutschland das BSI – gemeldet werden.

Was passiert, wenn die Fristen nicht eingehalten werden?2026-06-24T16:05:23+02:00

Verstöße gegen den CRA können mit Bußgeldern von bis zu 15 Millionen Euro oder 2,5 % des weltweiten Jahresumsatzes geahndet werden (je nachdem, welcher Betrag höher ist). Zusätzlich können Marktaufsichtsbehörden Produkte vom Markt nehmen oder Bereitstellungsverbote aussprechen.

Betreffen die Anforderungen auch kleine Zulieferer?2026-06-24T16:05:58+02:00

Ja. Der CRA gilt für alle Hersteller, Importeure und Händler, die Produkte mit digitalen Elementen auf dem EU-Markt anbieten – unabhängig von der Unternehmensgröße. Für Kleinstunternehmen gibt es begrenzte Erleichterungen bei Fristen, aber keine grundsätzliche Ausnahme.

Was bedeutet Security by Design für unsere Entwicklungsteams?2026-06-24T16:06:27+02:00

Sicherheitsanforderungen müssen bereits in der Entwicklungsphase berücksichtigt werden – nicht nachträglich eingebaut. Das umfasst Bedrohungsmodellierung, sichere Codierungsstandards, dokumentierte Risikoanalysen und die Fähigkeit, Sicherheitsupdates über den gesamten Produktlebenszyklus bereitzustellen.

Warum wird Security by Design durch den CRA wichtiger?2026-06-24T16:07:09+02:00

Der CRA verankert den Grundsatz „Security by Design“. Sicherheitsanforderungen müssen bereits bei der Entwicklung von Produkten, Software und digitalen Komponenten berücksichtigt werden. Sicherheitsmechanismen, Risikoanalysen und Update-Konzepte gehören damit von Beginn an zum Entwicklungsprozess und nicht erst in eine spätere Prüfphase.

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