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Sicherheitsschulungen für NIS2 bei Energieversorgern

Sabotage, Cyberangriffe, hybride Bedrohungen: Warum NIS-2 ohne Schulungen scheitert

Das Bild zeigt Pascal Rieboldt von der ML Gruppe als Porträt.

Pascal Rieboldt, COO ML Gruppe

9. Juni 2026

Energieversorger, Netzbetreiber und Defence-Unternehmen müssen jetzt NIS-2-compliant sein. Doch viele unterschätzen den entscheidenden Faktor: den Menschen. Warum die richtigen Schulungen der Mitarbeiter so wichtig sind.

Die Bedrohungslage ist real: 321 registrierte Sabotagefälle gegen kritische Infrastruktur in Deutschland im Jahr 2025. Eine Verdopplung erfolgreicher Cyberangriffe auf Europas Energiesektor innerhalb weniger Jahre. Massive Angriffe auf die Energieversorgung der Ukraine.

Mit der NIS-2-Richtlinie reagierte die EU auf genau diese Entwicklung. Und Unternehmen müssen sie seit Dezember 2025 bereits umsetzen.

Für Energieversorger, Netzbetreiber sowie Unternehmen aus Defence und kritischer Infrastruktur stellt sich damit eine drängende Frage: Ist Ihre Organisation wirklich vorbereitet – technisch und menschlich?

Der Energiesektor steht unter Beschuss

Energieinfrastruktur gehört heute zu den wichtigsten strategischen Zielen hybrider Angriffe weltweit. Der Grund liegt auf der Hand: Wer die Energieversorgung stört, trifft Wirtschaft, Staat, Industrie und Bevölkerung gleichzeitig.

Besonders sichtbar wird das im Krieg Russlands gegen die Ukraine. Dort wurden Kraftwerke, Umspannwerke und Netzinfrastruktur systematisch angegriffen – physisch und digital.

Hybride Angriffe auf Energieinfrastruktur sind kein Phänomen von Kriegsgebieten, sondern Bestandteil einer strategischen Destabilisierungstaktik, die längst auch NATO-Staaten und ihre Verteidigungsindustrie betrifft. Rüstungsunternehmen und Zulieferer der Bundeswehr sind als Teil der kritischen Infrastruktur ebenso im Visier – und NIS-2-pflichtig.

Die Bedrohungslage in Zahlen

In Deutschland registrieren Behörden eine zunehmende Zahl an Vorfällen gegen kritische Infrastruktur. Das betrifft:

  • Energieversorger
  • Netzbetreiber
  • Ladeinfrastruktur
  • industrielle Steuerungssysteme
  • Fernwartungszugänge
  • OT- und SCADA-Systeme (digitale Steuerung kritischer Anlagen)

Parallel steigen Cyberangriffe auf europäische Energieunternehmen massiv an. Studien zeigen, dass sich erfolgreiche Angriffe auf den Energiesektor innerhalb weniger Jahre verdoppelt haben.

Kritische Infrastruktur ist heute kein rein technisches Ziel mehr – sondern ein strategisches Angriffsfeld.

Unter Feuer: Warum die Gefahr real ist

Deutschland:

  • Das BSI verzeichnete im ersten Halbjahr 2025 68 kritische Cyberangriffe auf das deutsche Energiesystem. (Quelle: BSI / RiffReporter, Februar 2026)
  • 2024 stieg die Zahl erfolgreicher Angriffe auf Energieversorger gegenüber dem Vorjahr deutlich an. (Quelle: connect-professional / BSI-Lagebild, August 2025)
  • Deutschland steht laut Microsoft Digital Defense Report 2025 auf Rang 4 der weltweit am stärksten von Cyberangriffen betroffenen Länder – mit 3,3 % aller globalen Angriffe im ersten Halbjahr 2025. (Quelle: Microsoft Digital Defense Report 2025)
  • Im Jahr 2025 wurden in Deutschland insgesamt rund 334.000 Cybercrimefälle registriert – bei erheblichem Dunkelfeld. (Quelle: BKA Bundeslagebild Cyberkriminalität 2025, Mai 2026)

Europa und global:

  • Der ENISA Threat Landscape Report 2024 bestätigt: Der Energiesektor gehört zu den am stärksten betroffenen Branchen in Europa. Besonders Solar- und Windkraftbetreiber stehen im Visier. (Quelle: ENISA, 2024)
  • Zwischen 2020 und 2022 verdoppelte sich die durchschnittliche Anzahl von Cyberangriffen auf Versorgungsunternehmen weltweit – mit einem weiteren starken Anstieg nach Beginn des russischen Angriffskrieges. (Quelle: IEA / KnowBe4-Studie, April 2025)

Ukraine als Extremszenario – und Vorschau:

  • Allein zwischen Oktober 2025 und Januar 2026 dokumentierte der ukrainische Sicherheitsdienst mindestens 256 Luftangriffe auf Einrichtungen der Strom- und Wärmeversorgung. (Quelle: Amnesty International, April 2026)
  • Die verfügbare Kapazität fossiler und nuklearer Kraftwerke ist in der Ukraine seit Kriegsbeginn von rund 40 auf nur noch ~10 Gigawatt gesunken. (Quelle: t-online / Helmholtz-Zentrum Berlin, Dezember 2025)
  • Notabschaltungen betreffen zeitweise bis zu 80 % der ukrainischen Bevölkerung bei Temperaturen unter –15 Grad. (Quelle: Amnesty International, April 2026)

NIS-2 ist die Antwort auf diese Bedrohungslage

Mit der NIS-2-Richtlinie reagiert die EU auf die massiv gestiegene Gefährdung kritischer Infrastruktur. Besonders betroffen sind:

  • Energieversorger
  • Strom- und Gasnetzbetreiber
  • Betreiber kritischer Energieanlagen
  • Unternehmen im Defence- und Rüstungsumfeld
  • Zulieferer und KRITIS-nahe Dienstleister

Gerade Energieunternehmen gelten als „wesentliche Einrichtungen“. Für sie gelten besonders hohe Anforderungen.

Unternehmen müssen:

  • Risiken systematisch bewerten
  • Sicherheitsvorfälle innerhalb enger Fristen melden
  • Lieferketten absichern
  • Krisenprozesse etablieren

NIS-2 verlangt deutlich mehr als klassische IT-Sicherheit. Technische Schutzmaßnahmen – Firewalls, Segmentierung, Monitoring – sind notwendig, aber nicht hinreichend.

Vor allem aber rückt die Richtlinie den Faktor Mensch in den Mittelpunkt. Artikel 21 schreibt ausdrücklich vor, dass Organisationen Maßnahmen zur NIS-2-Schulung von Mitarbeitenden und zur Förderung von Cybersicherheitskompetenzen auf allen Ebenen umsetzen müssen – einschließlich Führungskräften und Leitungsorganen.

Erfolgreiche Angriffe entstehen heute nämlich häufig dort, wo Unsicherheit, fehlende Routinen oder mangelnde Awareness auf komplexe Systeme treffen.
Gerade dieser Punkt wird in der Umsetzungspraxis häufig unterschätzt. Der Mensch bleibt die kritischste Schwachstelle.

Wer Schulungen deshalb als reine Compliance- oder Checkbox-Übung versteht, unterschätzt sowohl die Bedrohungslage als auch die eigentliche Zielsetzung von NIS-2.

Im Ernstfall schützt nicht nur die Technik – sondern die Fähigkeit der Mitarbeitenden, Angriffe zu erkennen und richtig zu handeln.

Der Faktor Mensch: Die größte Sicherheitslücke

Unternehmen investieren in Firewalls, Monitoring und Zero-Trust-Architekturen. Gleichzeitig bleiben Mitarbeitende die am wenigsten vorbereitete Verteidigungslinie.

Dabei beginnen viele erfolgreiche Angriffe genau dort:

  • Phishing-Mails
  • gestohlene Zugangsdaten
  • Social Engineering
  • manipulierte Fernwartung
  • unsichere mobile Geräte
  • Fehlverhalten unter Stress oder im Krisenfall

Phishing bleibt der häufigste Einstiegsvektor bei Cyberangriffen – auch im Energiesektor. Studien zeigen, dass die Anfälligkeit von Mitarbeitenden in Energieunternehmen für Phishing-Angriffe durch gezielte Schulungsprogramme von 47,8 % auf unter 4 % drastisch gesenkt werden kann. Das ist eine Risikoreduktion um mehr als 90 % – durch Kompetenzentwicklung.

Dabei ist wichtig: Schulungen im Energiesektor müssen spezifisch sein. Ein allgemeines IT-Security-Awareness-Training greift zu kurz.

Wer kritische Infrastruktur schützen will, muss Mitarbeitende auf reale Angriffsszenarien vorbereiten.

Anlagensteuerung, Energie und Defence wachsen zusammen

Mit der Digitalisierung verschwimmen die Grenzen zwischen IT, OT und physischer Infrastruktur zunehmend.

Gerade Unternehmen aus dem Defence- und Rüstungsumfeld geraten dadurch stärker in den Fokus. Denn Energieversorgung, industrielle Produktion und sicherheitskritische Infrastruktur hängen heute eng zusammen.

Angriffe auf Energieunternehmen sind deshalb längst nicht mehr nur wirtschaftlich motiviert. Sie können Teil geopolitischer, hybrider oder strategischer Operationen sein.

Umso wichtiger wird eine Sicherheitskultur, die nicht nur IT-Abteilungen betrifft, sondern das gesamte Unternehmen.

„NIS-2-Compliance beginnt nicht bei der Technik – sondern bei der Fähigkeit von Menschen, Risiken zu erkennen und richtig zu handeln.“
— ML Gruppe

NIS-2-konforme Kompetenzentwicklung für kritische Infrastruktur: Wie die ML Gruppe Sie unterstützt

Von der Bedarfsanalyse bis zum Auditnachweis – die ML Gruppe unterstützt Energieunternehmen, Netzbetreiber, Rüstungsunternehmen und KRITIS-nahe Organisationen dabei, NIS-2 umzusetzen und Sicherheitskompetenzen nachhaltig im Unternehmen zu verankern. Dabei setzen wir auf praxisnahe, NIS-2-konforme Lern- und Schulungskonzepten speziell für kritische Infrastruktur, Energieversorger und Defence-nahe Unternehmen.

NIS-2-Readiness-Check

Standortbestimmung mit klarem Handlungsplan: Wo steht Ihre Organisation heute – und was fehlt bis zur nachweisbaren Compliance?

Rollenspezifische Schulungskonzepte

Maßgeschneiderte Programme für Leitstellen, Außendienst, IT- und Anlagensteuerungsteams, Rüstungsproduktion sowie Management und Leitungsebene – kein Einheitsformat, sondern kontextgerechte Kompetenzentwicklung.

Blended-Learning-Formate

Präsenztrainings, E-Learning und realitätsnahe Simulationen – etwa zu Phishing, Social Engineering oder Notfallübungen – kombiniert für maximale Wirksamkeit.

Dokumentation & Nachweisführung

Revisionssichere Aufzeichnungen für Compliance-Nachweise, interne Audits und behördliche Prüfungen – vollständig und sofort verwendbar.

Laufende Aktualisierung

Die Bedrohungslage verändert sich. Unsere Schulungsinhalte auch – kontinuierlich und ohne Zusatzaufwand für Ihre Organisation.

Fazit: Kritische Infrastruktur schützen durch Kompetenzaufbau

Angriffe auf Energieversorgung, Netzinfrastruktur und kritische Anlagen werden weiter zunehmen. Gleichzeitig wachsen durch Digitalisierung, Fernwartung, vernetzte Anlagen und geopolitische Spannungen die Angriffsflächen für Unternehmen im Energie- und Defence-Umfeld.

Die Frage ist nicht mehr, ob etwas passiert. Sondern ob Mitarbeitende wissen, was dann zu tun ist.

Genau daran werden viele Unternehmen scheitern: nicht an fehlender Technologie, sondern an Unsicherheit, fehlenden Routinen und mangelnder Vorbereitung im Ernstfall. Denn Cyberresilienz entsteht nicht allein durch Firewalls und Monitoring – sondern durch Menschen, die Bedrohungen erkennen, richtig reagieren und auch unter Druck handlungsfähig bleiben.

Genau hier setzt die ML Gruppe an. Denn die widerstandsfähigste Infrastruktur ist am Ende die, deren Menschen vorbereitet sind.

So werden Sie NIS-2 konform

Wir unterstützen Energieversorger, Netzbetreiber und KRITIS-nahe Organisationen dabei, Sicherheitskompetenzen systematisch aufzubauen – praxisnah, nachvollziehbar und NIS-2-konform.

FAQs zur Entgelttransparenzrichtlinie

Was ist die NIS-2-Richtlinie?2026-07-09T18:35:21+02:00

NIS-2 (Network and Information Security Directive 2) ist die überarbeitete EU-Richtlinie zur Cybersicherheit kritischer Infrastruktur. 

Sie ersetzt die ursprüngliche NIS-Richtlinie von 2016 und legt verbindliche Mindestanforderungen für Cyberresilienz, Risikomanagement, Meldepflichten, Lieferkettensicherheit und ganz explizit Mitarbeiterschulungen fest.

Die Richtlinie trat EU-weit am 16. Januar 2023 in Kraft und musste von den Mitgliedstaaten bis zum 17. Oktober 2024 in nationales Recht umgesetzt werden.

Das NIS-2-Umsetzungsgesetz (NIS2UmsuCG) trat am 6. Dezember 2025 in Kraft – ohne Übergangsfrist. Betroffene Unternehmen müssen die Pflichten seitdem unmittelbar erfüllen. Zuständige Behörde ist das BSI, bei dem eine Registrierung erforderlich ist.

Für betroffene Unternehmen bedeutet das: Sie dürfen Cybersicherheit nicht mehr als reines IT-Thema verstehen, sondern als organisatorische Daueraufgabe, und sie müssen sie nachweisbar umsetzen, statt sie nur technisch zu dokumentieren.

Welche Unternehmen sind von NIS-2 betroffen?2026-07-09T18:24:01+02:00

Die Einstufung folgt drei Schritten: Sektor → Größe → Kategorie. Reguliert werden 18 Sektoren, aufgeteilt in zwei Gruppen gemäß zwei Anlagen des BSIG:

Anlage 1 - Sektoren besonders wichtiger und wichtiger Einrichtungen (hohe Kritikalität): Energie, Transport und Verkehr, Bankwesen, Finanzmarktinfrastrukturen, Gesundheitswesen, Trink- und Abwasser, digitale Infrastruktur, Verwaltung von IKT-Diensten, öffentliche Verwaltung, Weltraum.

Anlage 2 – Sektoren wichtiger Einrichtungen: Post- und Kurierdienste, Abfallbewirtschaftung, Chemie, Lebensmittelproduktion, verarbeitendes Gewerbe (u. a. Maschinenbau, Medizinprodukte, Elektronik, Fahrzeugbau), Anbieter digitaler Dienste, Forschung.

Innerhalb dieser Sektoren entscheidet die Unternehmensgröße („size-cap rule“) über die Kategorie:

  • Wichtige Einrichtung ab 50 Mitarbeitenden ODER 10 Mio. € Umsatz/Bilanzsumme, sowie
  • besonders wichtige Einrichtung ab 250 Mitarbeitenden ODER 50 Mio. € Umsatz/43 Mio. € Bilanzsumme.

Größenunabhängig betroffen sind zudem KRITIS-Betreiber, Vertrauensdiensteanbieter sowie TLD-/DNS-Anbieter. Auch Zulieferer geraten über Lieferketten-Anforderungen häufig indirekt in die Pflicht.

Für eine Betroffenheitsanalyse bietet das BSI einen entsprechenden Service an. Die Betroffenheitsanalyse beruht auf dem Entscheidungsbaum des BSIs.

Warum sind Schulungen unter NIS-2 so wichtig?2026-07-09T18:35:12+02:00

NIS-2 verlangt organisatorische und technische Maßnahmen zur Cybersicherheit. Dazu gehören ausdrücklich auch Schulungen, Awareness-Maßnahmen und Cyberhygiene für Mitarbeitende.

Welche Rolle spielt der Faktor Mensch bei Cyberangriffen?2026-05-27T14:10:05+02:00

Viele Angriffe beginnen mit Phishing, Social Engineering oder Fehlverhalten. Mitarbeitende sind deshalb ein zentraler Bestandteil der Sicherheitsstrategie.

Was unterscheidet IT- und OT-Sicherheit?2026-05-27T14:10:33+02:00

IT schützt klassische Informationssysteme. OT-Sicherheit betrifft operative Systeme wie industrielle Steuerungen, Netzinfrastruktur oder Energieanlagen. Im Energiesektor greifen beide Bereiche zunehmend ineinander.

Warum betrifft NIS-2 auch Defence- und Rüstungsunternehmen?2026-07-09T18:26:03+02:00

Defence-Unternehmen sind häufig Teil kritischer Lieferketten oder betreiben sicherheitsrelevante Infrastruktur. Dadurch steigen regulatorische Anforderungen und Bedrohungslagen erheblich.

Welche Energieunternehmen fallen konkret unter NIS-2?2026-07-09T18:35:19+02:00

Betroffen sind Strom-, Gas-, Fernwärme- und Ölversorger sowie alle Netzbetreiber (Übertragungs- und Verteilernetzbetreiber) und Betreiber kritischer Erzeugungsanlagen – also faktisch die gesamte relevante Energiewirtschaft. Auch Stadtwerke und kommunale Versorger fallen unter NIS-2, sofern sie die Schwellenwerte erfüllen, was bei den meisten Unternehmen mit eigenem Netz der Fall ist. Besondere Aufmerksamkeit gilt hier der Lieferkettensicherheit: Viele Stadtwerke teilen Dienstleister, IT-Systeme und Fernwartungsinfrastrukturen, die im Rahmen von NIS-2 ebenfalls abgesichert werden müssen.

Welche Sanktionen drohen bei NIS-2-Verstößen?2026-07-09T18:24:24+02:00

Bei wesentlichen Einrichtungen können Bußgelder von bis zu 10 Millionen Euro oder 2 % des weltweiten Jahresumsatzes verhängt werden – je nachdem, welcher Betrag höher ist. Bei wichtigen Einrichtungen liegt die Obergrenze bei 7 Millionen Euro oder 1,4 % des Jahresumsatzes. Darüber hinaus können Aufsichtsbehörden temporäre Betriebseinschränkungen anordnen.

Besonders relevant: Geschäftsführer und Leitungsorgane haften persönlich für die Umsetzung der Sicherheitspflichten.

Müssen auch Führungskräfte an NIS-2-Schulungen teilnehmen?2026-07-09T18:34:58+02:00

Ja – und das ist eine der wichtigsten Neuerungen gegenüber der alten NIS1-Richtlinie. Artikel 20 NIS-2 verpflichtet die Leitungsorgane von wesentlichen und wichtigen Einrichtungen explizit, an Schulungen zur Cybersicherheit teilzunehmen und die erworbenen Kenntnisse nachzuweisen. Schulungen dürfen also nicht auf die IT-Abteilung beschränkt bleiben.

Was ändert NIS-2 im Vergleich zur bisherigen KRITIS-Regulierung?2026-07-09T18:34:54+02:00

NIS-2 und die deutsche KRITIS-Regulierung (§ 8a BSIG) überschneiden sich teilweise, verfolgen aber unterschiedliche Schwerpunkte. NIS-2 ist breiter angelegt – sowohl in der Sektorabdeckung als auch in den organisatorischen Anforderungen. Das KRITIS-Dachgesetz, das derzeit in Deutschland erarbeitet wird, soll die physische Resilienz von kritischen Infrastrukturen regeln und ergänzt NIS-2 um eine weitere Compliance-Dimension. Energieversorger müssen beide Regelwerke im Blick behalten.

Wie lange dauert ein NIS-2-konformes Schulungsprogramm für einen mittelgroßen Energieversorger?2026-07-09T18:34:37+02:00

Das hängt vom Ausgangsniveau und der Organisationsgröße ab. Erfahrungswerte aus der Praxis: Ein vollständiger Rollout – von der Bedarfsanalyse über die Konzeption bis zur ersten dokumentierten Schulungsdurchführung – dauert bei mittelgroßen Energieversorgern (200–1.000 Mitarbeitende) in der Regel drei bis sechs Monate. Die laufende Aktualisierung und Wiederholung sind danach als kontinuierlicher Prozess zu verstehen, nicht als einmaliges Projekt.

Welche Anforderungen müssen NIS-2-Schulungen für KRITIS-Unternehmen erfüllen?2026-07-09T18:34:24+02:00

Wirksame NIS-2-Schulungsprogramme für KRITIS-Unternehmen müssen:

  • OT/IT-Konvergenz und spezifische KRITIS-Szenarien berücksichtigen
  • rollenspezifisch aufgebaut sein (Leitstelle, Außendienst, Management, IT)
  • Nachweisbarkeit für Aufsichtsbehörden sicherstellen (Dokumentation, Zertifizierung)
  • Regelmäßige Wiederholungszyklen und Lageaktualisierungen einschließen
  • Führungskräfte und Leitungsorgane explizit einbeziehen (NIS-2-Anforderung)
Was verlangt NIS-2 von Ihnen?2026-07-09T18:17:32+02:00

Die gesetzlichen Pflichten lassen sich in fünf Kategorien zusammenfassen:

1. Umfassendes Risikomanagement (§30 BSIG)
Betroffene Unternehmen müssen technische und organisatorische Maßnahmen umsetzen – von der Risikoanalyse über Vorfallbewältigung, Business Continuity und Lieferkettensicherheit bis hin zu Zugriffskontrolle und Multi-Faktor-Authentifizierung. Der Umfang richtet sich nach dem Verhältnismäßigkeitsprinzip, nicht nach einer starren Einheitsliste.

2. Meldung von Sicherheitsvorfällen innerhalb fester Fristen (§32 BSIG)
Bei einem erheblichen Sicherheitsvorfall gilt ein dreistufiges Meldeverfahren: eine Frühwarnung innerhalb von 24 Stunden nach Kenntniserlangung, eine Folgemeldung mit erster Bewertung innerhalb von 72 Stunden, und ein Abschlussbericht spätestens nach einem Monat.

3. Registrierungspflicht (§33 BSIG)
Betroffene Unternehmen müssen sich beim BSI registrieren – unabhängig von den übrigen Pflichten.

4. Umsetzungs-, Überwachungs- und Schulungspflicht der Geschäftsleitung (§38 BSIG)
Die Geschäftsleitung muss die Risikomanagementmaßnahmen persönlich billigen, ihre Umsetzung überwachen und sich selbst regelmäßig schulen lassen. Diese Pflicht ist nicht an die IT-Abteilung delegierbar.

5. Nachweispflicht (§39 BSIG)
Besonders wichtige Einrichtungen müssen die Wirksamkeit ihrer Maßnahmen gegenüber dem BSI in regelmäßigen Abständen nachweisen, etwa durch Audits oder Zertifizierungen.

Manager lauschen einer Sicherheitsschulung zum Thema NIS-2.

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