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NIS2-Schulung für regulierte Unternehmen2026-07-21T13:46:42+02:00

rollenbasiert · nachweisbar · complianceorientiert

NIS-2-Schulungen für regulierte Unternehmen

rollenbasiert · nachweisbar · complianceorientiert

Wir qualifizieren Geschäftsleitung, Fachbereiche und Mitarbeitende rollenbasiert – damit regulatorische Anforderungen sicher umgesetzt und Kompetenzen nachhaltig im Unternehmen verankert werden.

Die ML Gruppe bietet Ihnen

rollenbasierte Schulungskonzepte
praxisnahe Kompetenzentwicklung
dokumentierte Qualifizierungsnachweise

NIS-2: Wer ist betroffen? Mehr als nur Ihre IT!

Die Anforderungen reichen von der Geschäftsleitung über das Vorfallmanagement bis in die Lieferkette. Wer betroffen ist, muss Verantwortlichkeiten, Prozesse und Kompetenzen ganzheitlich betrachten.

Das Symbol für einen Manager, der Sicherheit ernst nimmt.

Führung trägt Verantwortung

NIS-2 macht Cybersicherheit zur Führungsaufgabe. Das heißt: Die Geschäftsleitung muss die Umsetzung von Security-Maßnahmen sicherstellen, überwachen und ihre Kenntnisse regelmäßig aktualisieren.

Ein Symbol für eine Blaulicht mit Ausrufezeichen darin

Sicher handeln im Ernstfall

Sicherheitsvorfälle müssen erkannt, bewertet und innerhalb gesetzlicher Fristen gemeldet werden. Dafür benötigen alle beteiligten Rollen klare Abläufe und Handlungssicherheit.

Ein Icon, das eine sichere Lieferkette symbolisiert.

Lieferketten sicher gestalten

Lieferanten und Dienstleister rücken stärker in den Fokus der Cybersicherheit. Unternehmen müssen Risiken entlang ihrer Lieferkette erkennen, bewerten und nachvollziehbar adressieren.

In fünf Schritten zur NIS-2-Umsetzung

Wir begleiten Sie mit der passgenauen Lernlösung für Ihr Unternehmen.

Dabei gehen wir in fünf Schritten vor:

1 | NIS-2-Schulungsbedarf klären

Wir analysieren gemeinsam, welche regulatorischen Anforderungen Ihr Unternehmen betreffen und welche Zielgruppen qualifiziert werden müssen.

5 | Learnings generieren

Strukturiertes Feedback von Lernenden und Fachbereichen – Grundlage für die kontinuierliche Weiterentwicklung.

2 | Lernarchitektur entwickeln

Welche Inhalte benötigen Management, Fachbereiche, IT und Mitarbeitende? Fachexperten aus den jeweiligen Bereichen werden einbezogen.

4 | Nachweise bereitstellen

Teilnahme, Lernfortschritt und Qualifizierungsmaßnahmen nachvollziehbar dokumentieren.

3 | Formate umsetzen

E-Learning, Live-Training (jeweils in
Online und Präsenz)
, Live Hacking oder Blended Learning.

4 | Nachweise bereitstellen

Teilnahme, Lernfortschritt und Qualifizierungsmaßnahmen nachvollziehbar dokumentieren.

5 | Learnings generieren

Strukturiertes Feedback von Lernenden und Fachbereichen – Grundlage für die kontinuierliche Weiterentwicklung.

Unsere NIS-2-Schulungslösung: modular, rollenbasiert, nachweisbar

Kein Einheitskurs – jede Rolle im Unternehmen erhält genau die Schulung, die sie benötigt.

  • Zielgruppe: Geschäftsleitung, Bereichsleitung, ISB/CISO
  • Ziel: Verantwortung, Pflichten und Entscheidungsbedarf verstehen
    • Zielgruppe: alle Mitarbeitenden
    • Ziel: Phishing, Social Engineering, sichere Passwörter, Meldewege
    • Zielgruppe: Fachbereiche, IT-nahe Rollen, Führungskräfte
    • Ziel: Vorfälle erkennen und richtig eskalieren
    • Zielgruppe: Einkauf, Lieferantenmanagement, Compliance
    • Ziel: Auf Risiken in Lieferketten und Dienstleisterbeziehungen reagieren
    • Zielgruppe: IT, OT/Produktion, Entwicklung, HR, Finance
    • Ziel: konkrete Handlungskompetenz je Arbeitsbereich
    • Zielgruppe: Compliance, HR, Informationssicherheit
    • Ziel: Teilnahme, Lernfortschritt und Qualifizierungsstand dokumentieren

Unsere Module orientieren sich an den Anforderungen des NIS2UmsuCG bzw. BSIG und unterstützen Unternehmen dabei, Verantwortlichkeiten, Sicherheitskompetenzen und organisatorische Maßnahmen nachhaltig zu verankern.

Branchenlösungen für Unternehmen mit erhöhten Anforderungen an die Informationssicherheit

Defence-Unternehmen

Unternehmen der Verteidigungsindustrie und ihre Zulieferer.

KRITIS & regulierte Unternehmen

Unternehmen, die gesetzlichen Anforderungen an die Cybersicherheit unterliegen.

Sicherheitskritische Lieferketten

Unternehmen, die Sicherheitsanforderungen ihrer Kunden nachweisen müssen.

ML Gruppe: Erfahrung in sicherheitskritischen Branchen

Seit über 35 Jahren begleiten wir Unternehmen bei anspruchsvollen Veränderungsprozessen. Unsere Erfahrung aus KRITIS-Bereichen, der Verteidigungsindustrie und weiteren regulierten Branchen fließt in jede Lernlösung ein.

>1.500 KRITIS-Projekte

bei über 100 Einzelkunden

bei über 100 Einzelkunden

>1.500 Defence-Projekte

bei über 50 Unternehmen

bei über 50 Unternehmen

ISO 27001

zertifiziert

zertifiziert

Trainer nach SÜG

mit didaktischem Know-how

mit didaktischem Know-how

35+

Jahre Bildungserfahrung

Jahre Bildungserfahrung

KRITIS Branchenerfahrung

z. B. RWE, MTU, Bundeswehr

z. B. RWE, MTU, Bundeswehr

+35

Jahre Bildungserfahrung

+65.000

geschulte Produktivnutzende

ISO 27001

zertifiziert

Trainer nach SÜG

mit didaktischem Know-how

Passgenaue Lernformate

Live-Online, Präsenz & Blended Learning

KRITIS Branchenerfahrung

z. B. RWE, MTU, Bundeswehr

Wir liefern zertifizierte Qualität

Die ML Gruppe ist Mitglied der Allianz für Cybersicherheit und des Cybersicherheitsnetzwerks. Der regelmäßige Austausch mit Expertinnen und Experten aus Wirtschaft, Wissenschaft und Behörden ermöglicht es uns, aktuelle Entwicklungen und bewährte Vorgehensweisen direkt in unsere NIS-2-Schulungen einfließen zu lassen – für praxisnahe Inhalte und eine Qualifizierung auf dem neuesten Stand.

TÜV Rheinland zertifiziert Logo

Die ML Gruppe ist nach ISO 9001 (Qualitätsmanagement) und ISO 27001 (Informationssicherheits­management) zertifiziert. Diese international anerkannten Normen stehen für höchste Qualitäts- und Sicherheitsstandards. Seit 2016 erfüllen wir die Verantwortungen und optimieren unsere internen Abläufe kontinuierlich.

TÜV Rheinland zertifiziert Logo

Fragen & Antworten: Was Sie über NIS-2 wissen müssen

Was ist die NIS-2-Richtlinie?2026-07-09T18:35:21+02:00

NIS-2 (Network and Information Security Directive 2) ist die überarbeitete EU-Richtlinie zur Cybersicherheit kritischer Infrastruktur. 

Sie ersetzt die ursprüngliche NIS-Richtlinie von 2016 und legt verbindliche Mindestanforderungen für Cyberresilienz, Risikomanagement, Meldepflichten, Lieferkettensicherheit und ganz explizit Mitarbeiterschulungen fest.

Die Richtlinie trat EU-weit am 16. Januar 2023 in Kraft und musste von den Mitgliedstaaten bis zum 17. Oktober 2024 in nationales Recht umgesetzt werden.

Das NIS-2-Umsetzungsgesetz (NIS2UmsuCG) trat am 6. Dezember 2025 in Kraft – ohne Übergangsfrist. Betroffene Unternehmen müssen die Pflichten seitdem unmittelbar erfüllen. Zuständige Behörde ist das BSI, bei dem eine Registrierung erforderlich ist.

Für betroffene Unternehmen bedeutet das: Sie dürfen Cybersicherheit nicht mehr als reines IT-Thema verstehen, sondern als organisatorische Daueraufgabe, und sie müssen sie nachweisbar umsetzen, statt sie nur technisch zu dokumentieren.

Welche Unternehmen sind von NIS-2 betroffen?2026-07-09T18:24:01+02:00

Die Einstufung folgt drei Schritten: Sektor → Größe → Kategorie. Reguliert werden 18 Sektoren, aufgeteilt in zwei Gruppen gemäß zwei Anlagen des BSIG:

Anlage 1 - Sektoren besonders wichtiger und wichtiger Einrichtungen (hohe Kritikalität): Energie, Transport und Verkehr, Bankwesen, Finanzmarktinfrastrukturen, Gesundheitswesen, Trink- und Abwasser, digitale Infrastruktur, Verwaltung von IKT-Diensten, öffentliche Verwaltung, Weltraum.

Anlage 2 – Sektoren wichtiger Einrichtungen: Post- und Kurierdienste, Abfallbewirtschaftung, Chemie, Lebensmittelproduktion, verarbeitendes Gewerbe (u. a. Maschinenbau, Medizinprodukte, Elektronik, Fahrzeugbau), Anbieter digitaler Dienste, Forschung.

Innerhalb dieser Sektoren entscheidet die Unternehmensgröße („size-cap rule“) über die Kategorie:

  • Wichtige Einrichtung ab 50 Mitarbeitenden ODER 10 Mio. € Umsatz/Bilanzsumme, sowie
  • besonders wichtige Einrichtung ab 250 Mitarbeitenden ODER 50 Mio. € Umsatz/43 Mio. € Bilanzsumme.

Größenunabhängig betroffen sind zudem KRITIS-Betreiber, Vertrauensdiensteanbieter sowie TLD-/DNS-Anbieter. Auch Zulieferer geraten über Lieferketten-Anforderungen häufig indirekt in die Pflicht.

Für eine Betroffenheitsanalyse bietet das BSI einen entsprechenden Service an. Die Betroffenheitsanalyse beruht auf dem Entscheidungsbaum des BSIs.

Warum sind Schulungen unter NIS-2 so wichtig?2026-07-09T18:35:12+02:00

NIS-2 verlangt organisatorische und technische Maßnahmen zur Cybersicherheit. Dazu gehören ausdrücklich auch Schulungen, Awareness-Maßnahmen und Cyberhygiene für Mitarbeitende.

Welche Rolle spielt der Faktor Mensch bei Cyberangriffen?2026-05-27T14:10:05+02:00

Viele Angriffe beginnen mit Phishing, Social Engineering oder Fehlverhalten. Mitarbeitende sind deshalb ein zentraler Bestandteil der Sicherheitsstrategie.

Was unterscheidet IT- und OT-Sicherheit?2026-05-27T14:10:33+02:00

IT schützt klassische Informationssysteme. OT-Sicherheit betrifft operative Systeme wie industrielle Steuerungen, Netzinfrastruktur oder Energieanlagen. Im Energiesektor greifen beide Bereiche zunehmend ineinander.

Warum betrifft NIS-2 auch Defence- und Rüstungsunternehmen?2026-07-09T18:26:03+02:00

Defence-Unternehmen sind häufig Teil kritischer Lieferketten oder betreiben sicherheitsrelevante Infrastruktur. Dadurch steigen regulatorische Anforderungen und Bedrohungslagen erheblich.

Welche Energieunternehmen fallen konkret unter NIS-2?2026-07-09T18:35:19+02:00

Betroffen sind Strom-, Gas-, Fernwärme- und Ölversorger sowie alle Netzbetreiber (Übertragungs- und Verteilernetzbetreiber) und Betreiber kritischer Erzeugungsanlagen – also faktisch die gesamte relevante Energiewirtschaft. Auch Stadtwerke und kommunale Versorger fallen unter NIS-2, sofern sie die Schwellenwerte erfüllen, was bei den meisten Unternehmen mit eigenem Netz der Fall ist. Besondere Aufmerksamkeit gilt hier der Lieferkettensicherheit: Viele Stadtwerke teilen Dienstleister, IT-Systeme und Fernwartungsinfrastrukturen, die im Rahmen von NIS-2 ebenfalls abgesichert werden müssen.

Welche Sanktionen drohen bei NIS-2-Verstößen?2026-07-09T18:24:24+02:00

Bei wesentlichen Einrichtungen können Bußgelder von bis zu 10 Millionen Euro oder 2 % des weltweiten Jahresumsatzes verhängt werden – je nachdem, welcher Betrag höher ist. Bei wichtigen Einrichtungen liegt die Obergrenze bei 7 Millionen Euro oder 1,4 % des Jahresumsatzes. Darüber hinaus können Aufsichtsbehörden temporäre Betriebseinschränkungen anordnen.

Besonders relevant: Geschäftsführer und Leitungsorgane haften persönlich für die Umsetzung der Sicherheitspflichten.

Müssen auch Führungskräfte an NIS-2-Schulungen teilnehmen?2026-07-09T18:34:58+02:00

Ja – und das ist eine der wichtigsten Neuerungen gegenüber der alten NIS1-Richtlinie. Artikel 20 NIS-2 verpflichtet die Leitungsorgane von wesentlichen und wichtigen Einrichtungen explizit, an Schulungen zur Cybersicherheit teilzunehmen und die erworbenen Kenntnisse nachzuweisen. Schulungen dürfen also nicht auf die IT-Abteilung beschränkt bleiben.

Was ändert NIS-2 im Vergleich zur bisherigen KRITIS-Regulierung?2026-07-09T18:34:54+02:00

NIS-2 und die deutsche KRITIS-Regulierung (§ 8a BSIG) überschneiden sich teilweise, verfolgen aber unterschiedliche Schwerpunkte. NIS-2 ist breiter angelegt – sowohl in der Sektorabdeckung als auch in den organisatorischen Anforderungen. Das KRITIS-Dachgesetz, das derzeit in Deutschland erarbeitet wird, soll die physische Resilienz von kritischen Infrastrukturen regeln und ergänzt NIS-2 um eine weitere Compliance-Dimension. Energieversorger müssen beide Regelwerke im Blick behalten.

Wie lange dauert ein NIS-2-konformes Schulungsprogramm für einen mittelgroßen Energieversorger?2026-07-09T18:34:37+02:00

Das hängt vom Ausgangsniveau und der Organisationsgröße ab. Erfahrungswerte aus der Praxis: Ein vollständiger Rollout – von der Bedarfsanalyse über die Konzeption bis zur ersten dokumentierten Schulungsdurchführung – dauert bei mittelgroßen Energieversorgern (200–1.000 Mitarbeitende) in der Regel drei bis sechs Monate. Die laufende Aktualisierung und Wiederholung sind danach als kontinuierlicher Prozess zu verstehen, nicht als einmaliges Projekt.

Welche Anforderungen müssen NIS-2-Schulungen für KRITIS-Unternehmen erfüllen?2026-07-09T18:34:24+02:00

Wirksame NIS-2-Schulungsprogramme für KRITIS-Unternehmen müssen:

  • OT/IT-Konvergenz und spezifische KRITIS-Szenarien berücksichtigen
  • rollenspezifisch aufgebaut sein (Leitstelle, Außendienst, Management, IT)
  • Nachweisbarkeit für Aufsichtsbehörden sicherstellen (Dokumentation, Zertifizierung)
  • Regelmäßige Wiederholungszyklen und Lageaktualisierungen einschließen
  • Führungskräfte und Leitungsorgane explizit einbeziehen (NIS-2-Anforderung)
Was verlangt NIS-2 von Ihnen?2026-07-09T18:17:32+02:00

Die gesetzlichen Pflichten lassen sich in fünf Kategorien zusammenfassen:

1. Umfassendes Risikomanagement (§30 BSIG)
Betroffene Unternehmen müssen technische und organisatorische Maßnahmen umsetzen – von der Risikoanalyse über Vorfallbewältigung, Business Continuity und Lieferkettensicherheit bis hin zu Zugriffskontrolle und Multi-Faktor-Authentifizierung. Der Umfang richtet sich nach dem Verhältnismäßigkeitsprinzip, nicht nach einer starren Einheitsliste.

2. Meldung von Sicherheitsvorfällen innerhalb fester Fristen (§32 BSIG)
Bei einem erheblichen Sicherheitsvorfall gilt ein dreistufiges Meldeverfahren: eine Frühwarnung innerhalb von 24 Stunden nach Kenntniserlangung, eine Folgemeldung mit erster Bewertung innerhalb von 72 Stunden, und ein Abschlussbericht spätestens nach einem Monat.

3. Registrierungspflicht (§33 BSIG)
Betroffene Unternehmen müssen sich beim BSI registrieren – unabhängig von den übrigen Pflichten.

4. Umsetzungs-, Überwachungs- und Schulungspflicht der Geschäftsleitung (§38 BSIG)
Die Geschäftsleitung muss die Risikomanagementmaßnahmen persönlich billigen, ihre Umsetzung überwachen und sich selbst regelmäßig schulen lassen. Diese Pflicht ist nicht an die IT-Abteilung delegierbar.

5. Nachweispflicht (§39 BSIG)
Besonders wichtige Einrichtungen müssen die Wirksamkeit ihrer Maßnahmen gegenüber dem BSI in regelmäßigen Abständen nachweisen, etwa durch Audits oder Zertifizierungen.

Planen Sie NIS-2-Schulungen für Ihr Unternehmen?

Wir entwickeln ein rollenbasiertes Schulungskonzept, das zu Ihren regulatorischen Anforderungen, Zielgruppen und Organisationsstrukturen passt – von einzelnen Lernmodulen bis zur unternehmensweiten Qualifizierung.

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